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Transparenzregister nicht mehr frei zugaenglich

Öffentlichkeit: 2 December 2022
Lesezeit: 3 minuten

Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 20.11.2022 ist das Transparenzregister nicht mehr für „alle Mitglieder der Öffentlichkeit“ einsehbar. Gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG ist die Einsichtnahme bis auf weiteres ausgesetzt worden.

Transparenzregister nicht mehr frei zugänglich.

Das Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger geführt und enthält Eintragungen zu den sogenannten wirtschaftlich Berechtigten von Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen. Genauer betrachtet sind das natürliche Personen, die direkt als Gesellschafter erfasst werden oder indirekt durch eine Zurechnung im Transparenzregister erfasst werden. Die wahren Eigentümer werden somit bei verschachtelten Strukturen sichtbar. Demografische Daten wie Name, Wohnort und Geburtsdatum sind neben der Angabe von Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses meldepflichtig. Die Einsichtnahme ist nun lediglich bestimmten Behörden möglich und „wer ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hat“ (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 GWG). Verpflichteten ist der Zugang dagegen nur fallbezogen und im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten gestattet. Bisher wurde Mitgliedern der Öffentlichkeit eine eingeschränkte Einsicht gewährt. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist die Einsicht in das Transparenzregister nicht mehrjedem“ gestattet.  

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird in Abwägung gebracht und soll eine ausgewogene Balance zwischen dem Bemühen um mehr Transparenz und den schutzwürdigen Interessen des Einzelnen an der Wahrung seiner Privatsphäre in wirtschaftlichen Angelegenheiten herstellen. 

Jedoch ist der gewünschte klare Blick auf undurchsichtige Geschäfte somit lediglich für einen begrenzten Personenkreis einsehbar, um herauszufinden, wer im Hintergrund die Fäden zieht und die nach außen auftretenden Handelnden steuert.  

 

Mit dem Compliance Check von Company.info lassen sich ganz einfach alle verfügbaren Sanktionslisten überprüfen, politische Auffälligkeiten erkennen und der Kontakt mit Personen vermeiden, die mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung stehen. Darüber hinaus bieten wir  mit Daten aus dem Handels-, Unternehmens-, und aus dem Transparenzregister umfassende Unternehmensdaten um rechtlich vorgeschriebene Verpflichtungen in Bezug auf Kundenprüfung erfüllen zu können und wirtschaftlich Berechtigte (UBO) herauszufinden.

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