Transparenzregister 2026: Was Verpflichtete jetzt wirklich wissen müssen
1. Was ist das Transparenzregister?
Das Transparenzregister erfasst Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen und bestimmten Rechtsgestaltungen. Ziel ist es, Eigentums- und Kontrollstrukturen sichtbar zu machen und die missbräuchliche Nutzung von Gesellschaften für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erschweren.
Kernpunkte:
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Rechtsgrundlage in Deutschland ist das Geldwäschegesetz (GwG).
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Seit der Umstellung auf ein „Vollregister“ müssen die wirtschaftlich Berechtigten grundsätzlich aktiv an das Transparenzregister gemeldet werden.
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Das Register wird elektronisch geführt; Abruf und Bestellungen von Dokumenten erfolgen online über das offizielle Portal.
Wirtschaftlich Berechtigte (UBO) sind natürliche Personen, die ein Unternehmen letztlich besitzen oder kontrollieren – z. B. durch Kapital- oder Stimmrechtsanteile oder auf andere Weise beherrschenden Einfluss.
2. Warum das Transparenzregister für KYC so wichtig ist
Für Verpflichtete nach GwG (z. B. Finanzinstitute, bestimmte Nicht-Finanzunternehmen, Kanzleien, Notariate) gehört die Ermittlung und Überprüfung der wirtschaftlich Berechtigten zu den zentrale[n] Sorgfaltspflichten.
Das Transparenzregister spielt dabei eine doppelte Rolle:
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Informationsquelle:
Es liefert eine offizielle Datengrundlage zu gemeldeten wirtschaftlich Berechtigten. -
Prüfmaßstab:
Abweichungen zwischen den eigenen Erkenntnissen und den Angaben im Transparenzregister müssen bewertet, dokumentiert und ggf. aufgeklärt werden.
Mit Blick auf AMLR und anstehende Aufsichtsstandards wird noch wichtiger:
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Re-KYC (regelmäßige Überprüfung): UBO-Informationen müssen in definierten Intervallen sowie anlassbezogen aktualisiert werden.
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Monitoring: Änderungen in Eigentümerstrukturen, Geschäftsführung oder Risikoprofil sind laufend zu beobachten – das Transparenzregister ist dabei eine zentrale Referenzquelle.
3. Wer ist meldepflichtig – und wer muss prüfen?
Meldepflichtig sind in der Regel:
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juristische Personen des Privatrechts (z. B. GmbH, AG, eG),
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eingetragene Personengesellschaften (z. B. OHG, KG),
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bestimmte Stiftungen und Trust-ähnliche Rechtsgestaltungen.
Sie müssen:
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ihre wirtschaftlich Berechtigten ermitteln,
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diese dem Transparenzregister melden,
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Änderungen unverzüglich aktualisieren,
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die zugrundeliegenden Informationen intern dokumentieren und vorhalten.
Verpflichtete nach GwG müssen im Rahmen ihrer Kundenprüfung (KYC):
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wirtschaftlich Berechtigte identifizieren,
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die Angaben überprüfen,
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und die Ergebnisse dokumentieren.
Das Transparenzregister ist hierfür ein wichtiges Hilfsmittel – ersetzt aber nicht die eigene Analyse. Bei komplexen Strukturen (Holdings, Auslandsbezug, Zwischengesellschaften) bleibt eine eigenständige UBO-Ermittlung erforderlich.
4. Zugriff auf das Transparenzregister
Der Zugriff auf das Transparenzregister ist abgestuft geregelt:
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Behörden (z. B. FIU, Aufsichtsbehörden, Strafverfolgung) erhalten weitergehenden Zugriff,
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Verpflichtete nach GwG können im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten Informationen abrufen,
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die Öffentlichkeit hat nur eingeschränkten Zugang; schutzwürdige Interessen der Betroffenen sind zu berücksichtigen.
Bestellungen und Abrufe erfolgen über das offizielle Online-Portal. Für viele Institute ist die Herausforderung heute weniger der Zugang selbst, sondern:
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das Handling der Zugänge im Team,
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die Standardisierung von Abrufen,
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und die Einbindung in KYC-Prozesse und Systeme.
5. Transparenzregister in der Praxis: Re-KYC & Monitoring
Mit Blick auf AMLR und zukünftige AMLA-Erwartungen wird für viele Verpflichtete wichtiger, das Transparenzregister nicht nur einmalig im Onboarding, sondern auch in folgenden Fällen strukturiert zu nutzen:
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Re-KYC-Zyklen (z. B. alle 1 / 3 / 5 Jahre je nach Risiko),
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Ereignis-getriggerte Prüfungen, z. B.
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Veränderung im Handelsregister (Geschäftsführerwechsel, Sitzverlegung),
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neue Beteiligungsstrukturen,
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Verdachtsmomente oder negative Medienberichte,
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Portfolioprüfungen, z. B. im Rahmen von Migrationen, Reorganisationen oder thematischen Reviews (Branchen, Ländercluster).
Wichtig ist dabei:
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Nachvollziehbarkeit: Welche Informationen wurden wann aus dem Transparenzregister herangezogen?
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Konsistenz: Stimmen interne UBO-Daten mit den Registerangaben überein – wenn nicht, warum?
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Dokumentation: Entscheidungen, Abweichungen und Klärungsschritte müssen prüfbar festgehalten werden.
6. TR-Dokumente effizient bestellen – direkt aus dem Workflow
In vielen Organisationen laufen TR-Abrufe noch so ab:
Mitarbeiter:innen loggen sich manuell in das Transparenzregister ein, suchen das Unternehmen erneut und laden Dokumente herunter – oft parallel zu Recherchen in anderen Systemen.
Das kostet Zeit und erschwert standardisierte Prozesse.
Um diesen Schritt zu vereinfachen, können Transparenzregister-Dokumente nun direkt aus Company.info heraus bestellt werden – sowohl im Portal als auch per API-Integration.
6.1. Im Online-Portal
Portal-Nutzer können:
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von der Organisationsdetailseite aus Transparenzregister-Dokumente bestellen,
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ohne den Medienbruch ins separate Transparenzregister-Portal,
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und KYC-Prüfung, Unternehmensdaten und Dokumente in einem System bündeln.
So funktioniert die Einrichtung:
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Im Company.info-Portal zu „Einstellungen“ wechseln.
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Die Zugangsdaten verwenden, die auch für das offizielle Transparenzregister genutzt werden.
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Auf einer Organisationsseite eine Testbestellung auslösen.
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Den Account Manager informieren, damit die Einrichtung gemeinsam überprüft werden kann.
Die rechtliche Beziehung zum Transparenzregister bleibt unverändert – Company.info stellt lediglich eine technische Abkürzung für den Bestellprozess bereit.
6.2. Per API – für automatisierte Workflows
Für Institute mit eigener Onboarding-Strecke oder RegTech-Architektur können TR-Bestellungen über die API eingebunden werden:
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Abrufe werden nach vordefinierten Regeln ausgelöst (z. B. Risikoklasse, bestimmte Rechtsformen, Schwellenwerte),
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manuelle Logins und Einzeleingaben entfallen,
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TR-Dokumente können direkt in Kundendossiers, KYC-Akten oder interne Tools eingebunden werden.
Der Einstieg erfolgt hier über den Account Manager, der:
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die API-Dokumentation bereitstellt,
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Beispiele für Requests und Responses liefert,
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und beim Design eines passenden Integrationsszenarios unterstützt.
7. Best Practices für den Umgang mit Transparenzregister-Daten
Unabhängig von der technischen Umsetzung haben sich einige Grundsätze bewährt:
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„Register ist Startpunkt, nicht Endpunkt“
Das Transparenzregister liefert eine wichtige Datengrundlage, ersetzt aber nicht die eigene Beurteilung komplexer Strukturen. -
Klar definierte Anlässe für TR-Abrufe
z. B. Onboarding, Re-KYC, Governance-Trigger, Verdachtsmomente – und diese Anlässe schriftlich festhalten. -
Standardisierte Ablage der Dokumente
Einheitliche Ablageorte und Benennungen erleichtern spätere Prüfungen und interne Audits. -
Vergleich mit anderen Quellen
Abgleich mit Handelsregister, Gesellschafterlisten, internen Kundeninformationen und ggf. externen Datenanbietern. -
Schulung der Teams
Mitarbeitende sollten verstehen, was das Transparenzregister leistet – und wo seine Grenzen liegen.
Fazit: Transparenzregister als Baustein eines belastbaren KYC-Setups
Das Transparenzregister ist längst mehr als nur ein weiterer Datenpunkt. Im Zusammenspiel mit AMLR, Re-KYC und Monitoring wird es zu einem strategischen Instrument:
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für mehr Transparenz bei Eigentümerstrukturen,
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für nachvollziehbare, prüfbare KYC-Entscheidungen,
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und für effizientere Compliance-Prozesse.
Wer TR-Dokumente strukturiert in seine Workflows integriert – idealerweise direkt aus bestehenden Systemen wie Company.info heraus – reduziert manuelle Aufwandsspitzen und stärkt gleichzeitig die Qualität der KYC-Dokumentation.
Wie funktioniert der KYC Report von Company.info?
Der KYC Report vereint alle Prüfschritte in einem einzigen, exportierbaren Nachweisdokument – von der Handelsregisterabfrage über die UBO-Ermittlung bis hin zur Audit-Dokumentation.
Kernfunktionen:
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Automatischer Abruf von Handelsregister- und Transparenzregisterdaten
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Darstellung der Eigentümerstruktur und wirtschaftlich Berechtigten
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Integration von PEP- und Sanktionsprüfungen in Echtzeit
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Vollständige Dokumentation inkl. Zeitstempel und Auditfunktion
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Optionales Monitoring bei Registeränderungen
➡️ Damit bildet der KYC Report die zentrale Grundlage für effiziente, rechtssichere Prüfprozesse in Kanzleien, Banken und Compliance-Teams.
Fazit
Das EU-Geldwäschepaket verschärft nicht nur die Prüfintervalle, sondern hebt den Anspruch an Transparenz und Datenqualität auf ein neues Niveau.
Kanzleien und Finanzinstitute, die ihre KYC-Prozesse digitalisieren, gewinnen Effizienz, Kontrolle und Nachweisfähigkeit – und sichern sich so langfristig rechtliche und operative Stabilität.
Company.info unterstützt dabei als Plattform, die Registerdaten, Eigentümertransparenz, Monitoring und Dokumentation intelligent verbindet – mit dem KYC Report als zentralem Prüfbaustein.
Erfahren Sie mehr über die digitalen KYC-Prozesse mit Company.info