FAQ.

Häufig gestellte Fragen zu den Abonnements, Unternehmensinformationen oder zur Datenschutzregelung von Company.info

Wie geht Company.info mit dem Non-Mailing-Indikator (NMI) um?

Die Company.info BI GmbH (Company.info) geht sehr sorgfältig mit dem NMI um. In diesem Zusammenhang machen wir von Maßnahmen auf drei Ebenen Gebrauch:

1. Erläuterung
Es herrscht viel Unverständnis und Unklarheit hinsichtlich des NMI. Welchen Zweck hat der NMI genau? Bezieht er sich ausschließlich auf Briefpost oder auch auf Anrufe, E-Mails und andere Formen des digitalen Marketings? Bezieht sich der NMI nur auf das Handelsregister selbst oder auch auf Unternehmen, die von Handelsregisterdaten Gebrauch machen? In unserer Erläuterung basieren wir uns auf die Informationen, die das Handelsregister selbst zum NMI erteilt. Wir empfehlen unseren Kunden, den NMI noch strenger auszulegen. Unternehmen, die mitgeteilt haben, keine E-Mails erhalten zu wollen, weisen damit faktisch darauf hin, dass sie nicht zu kommerziellen Zwecken kontaktiert werden möchten. Wir empfehlen Ihnen, diesen Wunsch zu respektieren und sich nicht unaufgefordert mit den betreffenden Unternehmen in Verbindung zu setzen, gleich über welchen Kanal.

2. Vertragliche Bestimmungen
All unsere Verträge, die wir mit Kunden schließen, enthalten standardmäßig die Klausel, dass unsere Kunden die Daten nicht für den Versand unaufgeforderter Nachrichten (Spam) verwenden dürfen und dass sie spezifisch den NMI respektieren müssen.

3. Ausschluss von NMI-Daten
Wir teilen proaktiv mit, welche Unternehmen den NMI-Status besitzen. Wenn Benutzer über das Online-Portal de.company.info einen Export von Unternehmen erstellen, werden die Adressdaten der Unternehmen mit NMI-Status nicht erfasst. Gelegentlich liefern wir auch Dateien, die die Daten von NMI-Unternehmen zwar enthalten, in denen diese jedoch mit einer Kennzeichnung zum Hinweis auf den NMI-Status versehen sind. Dies tun wir nur, wenn der Zweck der Verarbeitung kein Direktmarketing ist. Außerdem gilt auch in diesem Fall, dass wir die oben dargelegten vertraglichen Bestimmungen zwingend vorschreiben.

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