Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachfolgenden Begriffe die dort angegebene Bedeutung, sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Lieferant
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Company.info BI GmbH, Tonhallenstrasse 14-15, 40211 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 89073.

Abonnent
Die Rechtsperson, die mit dem Lieferanten einen Vertrag abschließt.

Autorisierter Benutzer
Die vom Abonnenten angewiesenen und vom Lieferanten akzeptierten natürliche Personen, die mittels des festgelegten Login-Verfahrens Zugang zu den Webservices erhalten.

Abonnement
Der Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Abonnenten, von dem diese Geschäftsbedingungen Bestandteil sind und auf den diese Geschäftsbedingungen Anwendung finden, einschließlich (jedoch nicht beschränkt auf) der Verträge über die Lieferung von Webservices.

Webservices

Die direkte oder indirekte Online-Zugänglichmachung durch den Lieferanten zugunsten des Abonnenten von individuellen Daten (einschließlich der Daten von Datenlieferanten) von einem seiner Server oder vom Server eines Datenlieferanten aus, in Verbindung mit oder mithilfe von Softwareprodukten des Lieferanten, die der Abonnent in Echtzeit anfordern und einsehen kann, sowie die Ergänzung und Validierung der seitens des Abonnenten erteilten Daten durch den Lieferanten. Unter dem Begriff Webservices fallen insbesondere (jedoch nicht ausschließlich):

  • die für die Webservices eingesetzte Software;
  • die für die Webservices zur Verfügung gestellte oder zugänglich gemachte Dokumentation, Datenbankstruktur, das User Interface (Benutzerschnittstelle), das Bildschirm-Layout, die Templates und das Zubehör;
  • die gelieferten / zur Verfügung gestellten Daten.

Prepaid-Guthaben
Der vom Abonnenten gezahlte Betrag, in dessen Umfang der Abonnent das Recht auf Abnahme der verschiedenen mit dem Abonnenten vereinbarten Dienste (Nutzung von Webservices sowie Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen und Support) hat. Die Guthaben sind vom Abonnenten auf einmal zum Anfang des Abonnements (und bei einer jeden Verlängerung des Abonnements) zu zahlen. Die geltenden Tarife pro Datenabfrage für die verschiedenen Dienste, die im Rahmen der Webservices erbracht werden, sind auf dem Bestellformular angegeben.

Anfangsdatum
Der auf dem Bestellformular angegebene Beginn der Vertragslaufzeit.

Vertragslaufzeit
Der Zeitraum für den das Abonnement abgeschlossen wird bzw. sich das Abonnement jeweils verlängert.

Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 2. Abonnement

  • Diese Bedingungen gelten für jedes Abonnement und für jeden anderen Vertrag mit dem Lieferanten über die Nutzung von Webservices. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder sonstiger abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen.
  • Das Abonnement kommt zustande, nachdem der Lieferant das vom Abonnenten unterzeichnete, vollständig und korrekt ausgefüllte Bestellformular annimmt, indem er dem Abonnenten die Zugangsdaten für die Nutzung von Webservices zur Verfügung stellt.
  • Der Lieferant erteilt dem Abonnenten während der Laufzeit und ab Anfangsdatum des Abonnements ein einfaches, nicht-exklusives und nicht-übertragbares Nutzungsrecht an den Webservices – einschließlich neuer Versionen derselben – zu den in diesen Bedingungen festgelegten Regelungen und im Umfang des vereinbarten Prepaid-Guthabens.
  • Das Nutzungsrecht gilt nur für die eigene Nutzung durch den Abonnenten. Dies bedeutet: Die Nutzung erfolgt durch einen autorisierten Benutzer des Abonnenten ausschließlich im Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten des Abonnenten.
  • Der Lieferant sendet dem Abonnenten Zugangsdaten, mit denen der Abonnent Zugang zu den Webservices bekommt. Sofern der Abonnent die für die Nutzung der Webservices zu zahlende Rechnungsbetrag (in Höhe des erworbenen Prepaid-Guthabens) nicht rechtzeitig bezahlt, ist der Lieferant berechtigt, den Zugang des Abonnenten zu den Webservices zu sperren, bis der Abonnent die fällige Gebühr gezahlt hat. Zahlt der Abonnent auch auf eine Mahnung des Lieferanten nicht, ist der Lieferant nach Ablauf von 2 Wochen zur Kündigung des Abonnements berechtigt.

Artikel 3. Allgemeine Verpflichtungen des Abonnenten

  • Die natürliche Person, die dieses Abonnement im Namen des Abonnenten abschließt, garantiert, dass er/sie berechtigt bzw. bevollmächtigt ist, das Abonnement abzuschließen.
  • Der Abonnent wird die Webservices nur in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeiten nutzen und die in den Webservices enthaltene Information in keiner Form außerhalb dieser Tätigkeiten in Umlauf bringen, vervielfältigen, verkaufen oder herausgeben (lassen).
  • Es ist dem Abonnenten nicht gestattet:
  • Prepaid-Guthaben weiterzuverkaufen;
  • Die Webservices zu anderen als den in diesen Bedingungen beschriebenen Zwecken zu nutzen bzw. die vom Lieferanten zur Verfügung gestellt Software zu kopieren, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu disassemblieren, (zu versuchen) den Quellcode herauszufinden oder auf irgendeine andere Art und Weise Änderungen in den Webservices vorzunehmen, sofern dies in diesen Webservices nicht explizit festgelegt wurde und aufgrund zwingender Rechtsvorschriften gestattet wäre;
  • Daten auf eine Weise zu laden oder einzusehen, die als wiederholte und systematische Anforderung gesehen werden kann, in der Absicht, die gesamte Datenbank oder einen wesentlichen Teil der Datenbank im Sinne von § 87b UrhG zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben oder für die eigene Nutzung zu rekonstruieren;
  • Eine Unterlizenz für die Webservices zu vergeben, diese zu vermieten oder auf andere Weise ganz oder teilweise Dritten zu übergeben, zur Verfügung zu stellen oder verfügbar oder zugänglich zu machen;
  • Änderungen an den Webservices vorzunehmen;
  • Die Webservices zu nutzen zur Werbung für, zum Verweisen auf oder zur Weitergabe von unrechtmäßig erhaltener Software, zum Begehen von bzw. zur Aufforderung zum Begehen von strafbaren Handlungen durch den Abonnenten, dessen Personal oder Dritten;
  • Roboter, Spider, Crawler oder andere automatische Downloadprogramme, Algorithmen oder Tools bzw. ähnliche oder gleichwertige manuelle Prozesse zu verwenden, um kontinuierlich und automatisch Inhalte der Webservices des Anbieters zu suchen, zu scrapen, zu extrahieren, zu indexieren oder persönliche Informationen zu sammeln, die Software des Lieferanten zu “hacken” oder Viren zu verbreiten, das ordnungsgemäße Funktionieren des Servers des Lieferanten zu behindern oder zu beeinträchtigen (z.B. durch massenhafte Anforderung von Daten innerhalb kürzester Zeit);
  • Der Abonnent sichert dem Lieferanten zu, dass er sich bei der Nutzung der Webservices und der daraus erhaltenen Information an alle anwendbaren deutschen und internationalen Gesetze halten wird. Der Abonnent hat insbesondere das Versenden von unerwünschten Nachrichten (‘Spam’) an Dritte sowie die telefonische Kontaktaufnahme mit Dritten zu unterlassen, sofern hierzu nicht die Einwilligung bzw. die mutmaßliche Einwilligung des jeweiligen Unternehmens vorliegt. Der Abonnent stellt den Lieferanten von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt sämtliche Schäden, die der Lieferant infolge derartiger Ansprüche Dritter erleidet, darunter auch die tatsächlich entstanden Kosten für juristischen Beistand, die sich aus einer Zuwiderhandlung des Abonnenten gegen die Bestimmungen zur Direktwerbung, insbesondere aus § 7 UWG, ergeben.
  • Bei Verstößen des Abonnenten gegen die vorstehenden Bedingungen, ist der Lieferant berechtigt, das Nutzungsrecht an den Webservices auszusetzen und den Zugang des Abonnenten zu den Webservices zu sperren; das Recht zur Kündigung des Abonnements nach Artikel 7 bleibt davon unberührt.

Artikel 4. Technische Verpflichtungen des Abonnenten

  • Die Software des Abonnenten, die er zur Nutzung der Webservices einsetzen wird, muss dazu technisch in der Lage sein, eine Verbindung zu den Servern des Lieferanten und/oder dritter Datenlieferanten (primäre und sekundäre Server) herstellen zu können. Die technischen Vorgaben in Bezug auf die Implementation der Webservices sind unter https://webview.webservices.nl/documentation/files/implementation-txt.html#Implementation abrufbar. Die Webservices-Server befinden sich an mindestens zwei verschiedenen geografischen Standorten. Der Abonnent muss damit rechnen, dass weitere Server-Standorte hinzukommen können. Die Standorte der Server können sich jederzeit ändern, wodurch sich auch die verwendeten IP-Adressen der Server ändern.
  • Die Software des Abonnenten muss grundsätzlich zur Nutzung des primären Servers konfiguriert sein; nur im Falle der Unerreichbarkeit der primären Servers, ist der Abonnent dazu berechtigt und verpflichtet, die Softwarekonfiguration auf den sekundären Server zu wechseln. Das Testen der Server-Standorte kann durch eine probeweise Datenabfrage durch Abfrage der Straßennamen zu der niederländischen Postleitzahl “1000AA” geschehen (ohne, dass hierfür Guthaben eingesetzt werden muss).
  • Falls die Software des Abonnenten keine Verbindung zu den Webservices herstellen kann, hat der Abonnent zuerst selbst anhand seiner Software zu testen, ob dies über eine Internetverbindung verfügt, zum Beispiel durch Senden eines “Ping-Signals” an einen beliebigen Online-Server. Sofern keine Internetverbindung bestehen sollte, obliegt die Wiederherstellung der Internetverbindung dem Abonnenten durch Ergreifen von internen Maßnahmen.
  • Der Abonnent ist dazu verpflichtet ein Queue-System zu verwenden, um auch bei kurzzeitigen Verbindungsunterbrechungen den Dateneingang sicherzustellen. Die Daten werden zu einem späteren Zeitpunkt automatisch durch die Software ergänzt.
  • Der Abonnent ist sich darüber bewusst, dass der Lieferant Daten bereitstellt, die von mehreren Datenlieferanten stammen. Nahezu alle der verfügbaren Daten sind physisch auf den Servern des Lieferanten vorhanden. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Daten extern von den Servern eines dritten Datenlieferanten entnommen werden.

Artikel 5. Verpflichtungen des Lieferanten

  • Der Lieferant bietet während der Bürostunden telefonisch und über den Helpdesk kostenlosen Support zur Unterstützung des Abonnenten (Montags bis Freitags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr, ausgenommen an den gesetzlichen Feiertagen). Der Abonnent kann den Helpdesk per E-Mail an kontakt@company.info oder telefonisch unter der Nummer 0211 6166 3361 kontaktieren.
  • Es können zwei Arten von Meldungen an den Helpdesk gerichtet werden:
    • Meldung bezüglich der Unterstützung bei der Nutzung
    • Fehlermeldungen(Error-correction-calls)
  • Bei einer Meldung gibt der Abonnent einen der nachstehend genannten Prioritätscodes an:
    • Priorität 1: Der primäre Prozess im Unternehmen des Abonnenten ist ernsthaft gestört; kein einziger Autorisierter Benutzer kann weiterarbeiten und es gibt keine Ausweichmöglichkeiten;
    • Priorität 2: Der primäre Prozess ist gestört, mehrere Autorisierte Benutzer können nicht mehr arbeiten, haben jedoch eine Ausweichmöglichkeit, oder ein Teil des primären Prozesses arbeitet nicht, aber die Meldung bedeutet noch keine wesentliche Bedrohung für die Durchführung des primären Prozesses;
    • Priorität 3: Es gibt eine Störung, aber die Autorisierten Benutzer können im primären Prozess dennoch weiterarbeiten.Alle Meldungen, die außerhalb der Verantwortung des Lieferanten liegen (wenn zum Beispiel der Fehler nicht auf die Webservices zurückzuführen ist) sind nicht Bestandteil der Unterstützung durch den Helpdesk.
  • Der Lieferant bemüht sich, die gemeldeten Probleme innerhalb folgender Zeiträume (eventuell durch eine vorübergehende Lösung) zu beheben:
    • Priorität 1: werktags innerhalb von 4 Stunden;
    • Priorität 2: werktags innerhalb von 2 Arbeitstagen;
    • Priorität 3: werktags innerhalb von 7 Arbeitstagen.Sollte eine Wiederherstellung auf diese Weise nicht möglich sein, werden sich die Parteien darüber verständigen, wie der Fehler möglichst bald behoben werden kann.
  • Falls der Lieferant aufgrund der Fehlermeldung eine andere Partei (zum Beispiel einen Zulieferer für die Webservices) hinzuziehen muss, gelten die obengenannten Zeiten zur Problembehebung nicht. In diesem Fall wird der Lieferant den Abonnenten über den Fortgang auf dem Laufenden halten und darauf hinwirken, dass der Zulieferer den Fehler möglichst bald behebt.
  • Damit der Lieferant die obengenannten Supportdienste möglichst optimal ausführen kann, muss der Abonnent folgende Bedingungen erfüllen:
  • die Autorisierten Benutzer müssen ausreichend in Bezug auf die Nutzung der Webservices geschult sein;
  • es wurde ein Autorisierter Benutzer angewiesen und berechtigt, den Helpdesk zu kontaktieren;
  • alle angemessenen Hinweise des Lieferanten in Bezug auf die Nutzung der Webservices werden befolgt;
  • die an kontakt@company.info gesendete Meldung enthält eine vollständige Fehlerbeschreibung und korrekte Angaben.
  • Der Lieferant arbeitet mit verschiedenen Arten von Daten, die von mehreren Datenlieferanten stammen. Auf Basis der Erfahrungen der letzten 10 Jahre hat der Lieferant eine Uptime von 99,8 % realisiert. Für Daten, die extern angefordert werden, gelten die SLA (Service-Level-Agreements) der jeweiligen Datenlieferanten.
  • Der Lieferant macht seine Dienste über professionelle, unabhängige Hosting-Provider zugänglich. Das Hosting des Lieferanten ist redundant über mehrere Datenzentren innerhalb Europas ausgeführt. Die Hosting-Provider des Lieferanten liefern Managed-Hosting mit 24/7 proaktivem Monitoring und Support. Der Lieferant unterhält Service-Level-Agreements mit seinen Hosting-Providern. Von Daten, die vom Lieferanten selbst verwaltet werden, wird täglich ein Back-up auf allen Hostings gemacht.
  • Die Leistung basiert u.a. auf der ausgeführten Funktion und eventuell auf dem Daten-Provider (sofern Daten extern angefordert werden).
  • Der Lieferant führt regelmäßig eine Datenbankpflege durch. Eine geplante Datenbankpflege wird möglichst außerhalb der Bürostunden durchgeführt. Während der Wartung an einem der Server werden Anfragen automatisch von einem anderen Server bearbeitet. Der Abonnent wird mindestens 1 Woche im Voraus über das Support-Forum über die Wartung der Software und die technische Wartung informiert. Eine regelmäßige Wartung, welche die Verfügbarkeit des Dienstes nicht beeinträchtigt, wird periodisch ausgeführt. Darüber wird der Abonnent nicht informiert, es sei denn, der Abonnent wird dadurch möglicherweise beeinträchtigt.
  • Sollte ein Dienst längere Zeit nicht verfügbar sein, wird der Abonnent per E-Mail darüber informiert. Der Lieferant überprüft kontinuierlich die Verfügbarkeit all seiner Funktionen.
  • Der Lieferant führt bei all seinen Funktionen regelmäßig, rund um die Uhr, Checks durch. Falls einer der Server nicht verfügbar ist, wird der Technische Dienst des Lieferanten automatisch darüber informiert. Der Lieferant informiert den Abonnenten per E-Mail sofort über eventuelle Störungen. Falls der Abonnent selbst eine Störung meldet, wird direkt ein Kontakt zwischen dem Technischen Dienst und dem Abonnenten hergestellt. Spätestens innerhalb von 24 Stunden wird mitgeteilt, wie lange die Behebung der Störung dauern wird.

Artikel 6. Geistige Eigentumsrechte

  • Alle Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Urheberrechte, Datenbankrechte, Markenrechte, Rechte an Handelsnamen), die auf dem Namen und den Logos des Lieferanten und den Webservices ruhen, verbleiben ausschließlich beim Lieferanten und/oder dessen Lizenzgebern. Das Abonnement hat keine Übertragung dieser Rechte zur Folge. Mit dem Abonnement erwirbt der Abonnent nur das in den Bedingungen beschriebene eingeschränkte Recht auf Nutzung der Webservices.
  • Die Webservices und die darin enthaltene Information dürfen vom Abonnenten nicht ohne ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung des Lieferanten vervielfältigt und/oder veröffentlicht und/oder auf andere Weise verwendet werden, gleich aus welche Weise, einschließlich (jedoch nicht beschränkt auf) mittels Druck, Fotokopie, Mikrofilm, Bildplatte, Magnetplatte oder –band, Speicherung in einem für Dritte zugänglichen Nachschlagesystem.

Artikel 7. Dauer und Beendigung des Abonnements

  • Das Abonnement beginnt am auf dem Bestellschein angegebenen Beginn der Vertragslaufzeit.
  • Das Abonnement wird für die Laufzeit von einem (1) Jahr abgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart (initiale Vertragslaufzeit).
  • Mit Ablauf der initialen Vertragslaufzeit sowie mit Ablauf jedes Verlängerungszeitraums verlängert sich das Abonnement automatisch um die vorherige Vertragslaufzeit zu den gleichen Bedingungen, sofern nicht eine der Parteien zuvor kündigt. Für den jeweiligen Verlängerungszeitraum gilt die zum letztmöglichen Kündigungszeitpunkt (Artikel 7 Abs. 4) aktuelle Kostenübersicht für die Nutzung von Webservices.
  • Jede Partei kann das Abonnement zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums kündigen. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei (2) Monaten zu erfolgen.
  • Bei Beendigung des Abonnements, aus welchem Grund auch immer, erlischt das Nutzungsrecht des Abonnenten an den Webservices und der Abonnent ist dazu verpflichtet die Nutzung der Webservices sofort einzustellen. Alle Forderungen des Lieferanten gegenüber dem Abonnenten sind in diesem Fall sofort fällig. Die Artikel 3, 6, 9, 10 und 11 gelten auch nach Beendigung des Abonnements fort.

Artikel 8. Guthaben, Preise und Fakturierung

  • Die Prepaid-Guthaben sind je Vertragslaufzeit auf einmal und im Voraus nach Maßgabe der vom Lieferanten akzeptierten Bestellung des Abonnenten zu zahlen, ungeachtet dessen, ob der Abonnent alle Guthaben danach nutzen wird.
  • Möchte der Abonnent während der Vertragslaufzeit zusätzlich zu dem mit Abschluss des Vertrages erworbenen Guthabens weiteres Guthaben erwerben (Beispiel: der Abonnent hat ein Prepaid-Guthaben in Höhe von € 100 erworben und möchte weitere € 150 Prepaid-Guthaben erwerben), muss er für das zusätzliche Guthaben (im genannten Beispiel: für € 150 Prepaid-Guthaben) ein neues Abonnement gemäß den in Artikel 2 genannten Bedingungen abschließen. Auf dieses zusätzliche Abonnement finden die vorliegenden Bedingungen Anwendung. Das erste Abonnement (im genannten Beispiel: für € 100 Prepaid-Guthaben) endet, abweichend von den Bestimmungen in Artikel 7, automatisch mit Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  • Während der Vertragslaufzeit protokolliert der Lieferant den Verbrauch des Guthabens durch den Abonnenten schriftlich. Der Abonnent kann seinen Verbrauch selbst in dem Webview-Interface einsehen. Erworbene Guthaben, die am Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit (initiale Vertragslaufzeit oder jeder Verlängerungszeitraum) nicht aufgebraucht sind, erlöschen und werden bei einer Verlängerung der Vertragslaufzeit nicht übertragen.
  • Für jeden Verlängerungszeitraum wird dem Abonnenten automatisch das gleiche Prepaid-Guthaben wie für die vorige Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt. Wünscht der Abonnent für einen Verlängerungszeitraum eine hiervon abweichende Höhe des Prepaid-Guthabens, muss der Abonnent dem Lieferanten dies jeweils spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen.
  • Sobald der größte Teil (standardmäßig ca. 90 %; der Prozentsatz kann in Absprache mit dem Abonnenten auch individuell festgelegt werden) des erworbenen Prepaid-Guthabens verbraucht ist, erhält der Abonnent automatisch eine Warnung per E-Mail. Sobald das vom Abonnenten erworbene Prepaid-Guthaben aufgebraucht ist, wird dem Abonnenten der Zugang zu den Webservices gesperrt. Es bleibt dem Abonnenten unbenommen, jederzeit nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Artikels zusätzliches Prepaid-Guthaben zu erwerben.
  • Der Preis für die verschiedenen Webservices und den Support ist pro Abnahme-Einheit jeweils in dem Bestellformular und der dort angegebenen ‘Kostenübersicht’ sowie in dem für den Abonnenten zugänglichen Webview-Interface angegeben. Sofern sich die Kosten des Lieferanten für die Erbringung der Webservices durch den Bezug von Daten von Dritten steigern, ist der Lieferant berechtigt, die in der Kostenübersicht angegebenen Preise entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen. Sofern sich die Kosten des Lieferanten für die Erbringung der Webservices durch den Bezug von Daten von Dritten verringern, wird der Lieferant die in der Kostenübersicht angegeben Preise anteilig entsprechend der Verringerung der Bezugskosten senken. Die Preisänderungen erscheinen einen (1) Monat nach ihrer Ankündigung im Newsletter des Lieferanten oder in einem Brief des Lieferanten an den Abonnenten. Neue Nutzungs- und Supportarten und die dafür geltenden Guthaben werden jeweils in einer E-Mail oder einem Newsletter an den Abonnenten kommuniziert.
  • Der Lieferant ist jederzeit dazu berechtigt, zur Umsetzung von Änderungen der Vorgaben seiner Datenlieferanten Anpassungen in den Webservices vorzunehmen und neue Webservices in sein Angebot aufzunehmen.

Artikel 9. Verarbeitung (personenbezogener) Daten

  • Der Lieferant erhält und liefert im Rahmen seiner Dienstleistung diverse Daten von externen Datenlieferanten, darunter personenbezogene Daten. Es geht hierbei um (Firmen-) Daten, die auf eine natürliche Person zurückzuführen sind. Diese Daten werden ohne jegliche Bearbeitung und/oder Ergänzung dem Partner geliefert und zugänglich gemacht. Der Lieferant ist verantwortlich für die Lieferung und Zugänglichmachung dieser Daten und wird deshalb als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung bezeichnet. Der Lieferant ist im Rahmen seiner Verarbeitungstätigkeiten verantwortlich für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften (einschließlich der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, “BDSG”, und der Datenschutzgrundverordnung, “DSGVO”) und stellt den Abonnenten von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
  • Der Abonnent ist verantwortlich für die Nutzung der Webservices und für die in diesem Rahmen erfolgende Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Der Abonnent garantiert, dass seine Nutzung der Webservices im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, “BDSG”, und der Datenschutzgrundverordnung “DSGVO”) geschieht und stellt den Lieferanten von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
  • Der Lieferant protokolliert während der Laufzeit dieses Vertrages die Nutzung der Webservices durch den/die Autorisierten Benutzer schriftlich. Dies beinhaltet u.a.: personenbezogene Daten, die dem Lieferanten seitens des Abonnenten und des/der autorisierten Benutzer(s) zur Erbringung seiner Dienste mitgeteilt werden (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kontonummer), personenbezogene Daten, die aus der Nutzung der Webservices abgeleitet werden (Anzahl Sessions, Time-on-Site, besuchte Seiten, die aufgerufenen Webservices und die Anzahl der Aufrufe) sowie personenbezogene Daten, die aus dem Kontakt mit einem der Kontaktkanälen des Lieferanten (Call-Center, E-Mail, Briefpost, Website, Accountmanager u. ä.) hervorgehen.
  • Auf Wunsch des Abonnenten stellt der Lieferant dem Abonnenten zudem eine Übersicht der protokollierten Nutzungen zur Verfügung.
    Der Abonnent ist für die Einholung gegebenenfalls erforderlicher Einwilligungen seiner Autorisierte(n) Benutzer in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für die in diesem Vertrag beschriebenen Zwecke verantwortlich und sichert zu, nur solchen Autorisierten(n) Benutzer(n) Zugang zu den Webservices des Lieferanten zu gewähren, die in die Verarbeitung ihrer personenbezogener Daten – soweit erforderlich – eingewilligt haben. Der Abonnent stellt den Lieferanten von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich des/der Autorisierten Benutzer(s) – frei, die sich aus einer Verletzung der vorstehenden Pflicht ergeben. Der Abonnent ist jederzeit verantwortlich für den Umgang des/der Autorisierten Benutzer mit den Webservices.

Artikel 10. Haftung

  • Dem Abonnenten ist bekannt, dass der Lieferant für die Durchführung dieses Vertrags auch auf die Bereitstellung von Informationen durch Dritte angewiesen ist. Der Lieferant haftet daher gegenüber dem Abonnenten nicht für Schäden, die dem Abonnenten dadurch entstehen, dass der Lieferant vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist den Vertrag zu erfüllen, weil die Informationen seitens der oben genannten Dritten dem Lieferanten nicht bereitgestellt werden.
  • Der Lieferant bemüht sich darum, sicherzustellen, dass die Informationen in den Produkten aktuell, vollständig und sachlich korrekt sind. Der Kunde akzeptiert jedoch, dass sich Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten nicht vollständig ausschließen lassen und dass der Anbieter in keiner Weise für solche Unrichtigkeiten und/oder Unvollständigkeiten haftet.
  • Der Lieferant haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet der Lieferant nur für Schäden, die auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen (Verpflichtung, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Lieferanten.
  • Die in dem vorstehenden Absatz genannten Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie einer Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
  • In den Fällen von Artikel 10 Absatz 3 ist die Haftung des Lieferanten im Übrigen der Höhe nach beschränkt auf den Betrag des Prepaid-Guthabens der jeweiligen Vertragslaufzeit.

Artikel 11. Vertraulichkeit

  • Die Parteien sind dazu verpflichtet, alle vertraulichen Informationen (wie u.a. technische Informationen, Informationen über Lieferanten, Kunden, Software, Programme, Richtlinien, Zahlungsdaten, Informationen über Geschäftsprozesse, Produkt-, Preis-, Markt-, Kunden- und Unternehmensdaten), die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag voneinander und/oder übereinander erhalten haben, streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei zu verwenden oder weiterzugeben.
  • Wird der Vertrag gekündigt, muss jede Vertragspartei von sich aus und nach Möglichkeit unverzüglich alle Dokumente, Dateien und sonstigen Informationen und Datenträger, die vertrauliche Informationen enthalten, einschließlich Kopien davon, an die andere Vertragspartei zurückgeben, unabhängig davon, ob der Inhalt dieser Datenträger von der betreffenden Vertragspartei oder von einem Dritten erstellt wurde. Soweit vertrauliche Informationen in einem Computersystem der betreffenden Vertragspartei oder in einer anderen Form gespeichert sind, die der anderen Vertragspartei nicht übermittelt werden kann, wird die entsprechende Vertragspartei die vertraulichen Informationen vernichten.
  • Die Parteien verpflichten sich, allen Personen, die von ihnen bei der Erfüllung des Vertrages eingesetzt werden, die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen, wie sie in Absatz 1 dieses Artikels dargelegt sind.

Artikel 12. Allgemeines

  • Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, sofern diese vorab, ausdrücklich und schriftlich zwischen dem Lieferanten und dem Abonnenten vereinbart wurden, und gelten nur für das jeweilige Abonnement.
  • Hat der Anbieter Abweichungen von dieser Vereinbarung für einen kürzeren oder längeren Zeitraum ausdrücklich oder stillschweigend zugelassen, so berührt dies nicht das Recht des Anbieters auf strikte Vertragseinhaltung für die Zukunft. Auch wenn der Anbieter eines oder mehrere seiner Rechte aus diesem Vertrag während eines Zeitraums nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen hat, kann der Kunde daraus keine Rechte für die Zukunft ableiten.
  • Die ganz- oder teilweise Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine andere Regelung zu treffen, die der unwirksamen Bestimmung dem von den Parteien Gewollten sachlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, die Bedingungen anzupassen. Die geänderten Bedingungen werden gegenüber dem Abonnenten bei Verlängerung des Abonnements gültig (die Bestimmung in Bezug auf Preisänderungen im Sinne von Artikel 8 Abs. 6 und 7 bleiben unberührt). Sollte der Abonnent den geänderten Bedingungen nicht zustimmen, kann der Abonnent das Abonnement auf die in Artikel 7 Abs. 4 beschriebene Art und Weise kündigen. Der Lieferant wird die geplante Änderung spätestens drei Monate vor Ablauf der Periode (schriftlich, per E-Mail oder auf seiner Website) mitteilen.
  • Der Abonnent ist nicht berechtigt, die Rechte und Verpflichtungen aus dem Abonnement ohne vorhergehende ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lieferanten an Dritte zu übertragen.
  • Auf diese Bedingungen sowie auf das Abonnement findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  • Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Lingen.