LkSG.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Um eine umfassende Risikoanalyse durchzuführen, benötigen Unternehmen detaillierte Informationen über ihre Lieferanten, Zulieferern und deren Praktiken. Es kann schwierig sein, solche Informationen bereitzustellen bzw. zu beschaffen, insbesondere wenn sie in Ländern mit begrenzter Transparenz tätig sind.

Mit Daten von Company.info erhalten Sie einen direkten Zugang zu vollständigen, zuverlässigen und aktuellen Informationen, Geschäftsnachrichten und Prognosen über alle Unternehmen in Deutschland.

Ein Adverse Media Screening ist mit weltweiten Daten möglich. 

Kennen Sie Ihre Lieferanten?

Verwalten Sie den gesamten KYC-Workflow in einem einzigen Tool (Online Portal) oder als maschinelle Datenlösung (API/Data on Demand).

Einblick in Bestands- und Neukunden
  • Anteilseigner: Identifizieren Sie die Anteilseigner, wirtschaftlich Berechtigten (UBOs) und Entscheidungsträger der Lieferanten.

  • Wirtschaftsdaten: Qualitative, aktuelle und vollständige B2B-Daten über alle deutschen Unternehmen.

  • Wirtschaftsnachrichten: Immer auf dem Laufenden dank aktueller Unternehmensnachrichten und unserer News Alerts.

  • Daten-Tools: Suchen, folgen, segmentieren, downloaden und bestellen Sie die gewünschte Firmenauskunft.

  • Compliance Check: Verschaffen Sie sich einen Einblick in Insolvenzen, Gerichtsurteile und Finanzkennzahlen

Gerne stellen wir Ihnen eine individuelle Lösung (API, Online Portal oder Data on Demand) für Ihre spezifischen Anforderungen vor.

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Höchste Zeit

das Thema LkSG proaktiv anzugehen und ihre internationalen Wertschöpfungsketten auf den Prüfstand zu stellen

Warum gerade jetzt?

Weil deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmer bis zum 1. Januar 2023 Zeit haben, ihre globalen Wertschöpfungsketten zu überprüfen und die gesetzlichen Pflichten umzusetzen.

Mit steigenden rechtlichen Anforderungen gehen auch die Risiken einher.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) umfasst umfangreiche Verpflichtungen in Bezug auf Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, unternehmensinterne Beschwerdeverfahren sowie Dokumentations- und Berichtspflichten.

§ 2 des Gesetzes klärt z. B. auf, auf welche Menschenrechte sich diese Sorgfaltspflichten schlussendlich beziehen, darunter die Unversehrtheit von Leben und Gesundheit, der Schutz von Kindern in Bezug auf Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit.