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Sanktionslistenprüfung ist ein Fall für Profis

Öffentlichkeit: 19 October 2022
Lesezeit: 4 minuten

Sanktionslistenprüfung ist ein Fall für Profis.

Geldwäsche durch den Kauf von Immobilien ist weitverbreitet. Verantwortlich dafür ist unter anderem eine sehr geringe Transparenz, wer Käufer ist und ob er oder sie auf einer Sanktionsliste steht. Zugegeben, das zu prüfen ist auch nicht ganz einfach. Denn nicht selten stecken hinter den Personen mit Kaufabsichten undurchsichtige Firmengeflechte, oft in Steuerparadiesen gemeldet und damit nur schwer zu identifizieren. Doch Fakt ist: Immobilien dürfen weder von Personen oder Unternehmen, die auf einer Sanktionsliste geführt werden, gekauft oder verkauft werden noch sind sie an entsprechende Personen zu vermieten.

Nicht zuletzt durch die jüngsten Sanktionen gegen russische Unternehmen und Einzelpersonen soll das Sanktionsrecht jetzt auch für Immobiliengeschäfte deutlich verschärft werden. Das heißt es ist geplant, das die Daten aus rund 400 deutschen Grundbüchern zentral im Transparenzregister zusammengeführt werden. Zudem sind ausländische Gesellschaften künftig verpflichtet werden, sich im Transparenzregister einzutragen, sofern sie Immobilien in Deutschland erwerben wollen. Notare müssen dazu die Eigentums- und Kontrollstruktur überprüfen. Kommt der Vertragspartner seiner Informationspflicht nicht nach, muss der Notar die Beurkundung ablehnen. Aber auch Immobilienmakler und Verwalter sollten sich vergewissern, ob Käufer oder Verkäufer auf einer Sanktionsliste aufgeführt sind.

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Nur regelmäßiger Compliance Check schützt vor Strafe.

Für ein juristisch einwandfreies Geschäft ist es also wichtig, vollständige Kenntnisse darüber zu erlangen, wer auf einer Sanktionsliste steht. Doch das ist für Unternehmen eine echte Herausforderung. Weltweite Gesetze gegen Terrorismus stellen geschäftliche Kontakte mit Personen und Gruppierungen, die Verbindungen zu einer Terrororganisation unterhalten oder von einer Sanktionierung betroffen sind, unter Strafe. Wenn ein Unternehmen also dagegen verstößt und keine regelmäßige Sanktionslistenprüfung durchführt, kann es selbst sanktioniert werden und macht sich außerdem strafbar. Das ist sogar schnell passiert, denn die Sanktionslisten werden permanent aktualisiert. Es genügt also nicht, die Daten nur einmalig abzugleichen. Das sollte vielmehr regelmäßig passieren.

 

Doch wie prüft man am besten? Sanktionslisten lassen sich zwar auch im Internet abrufen, doch das Durchsuchen ist zeitintensiv, aufwendig und nicht selten kompliziert, da es zum Beispiel bei Namen unterschiedliche Schreibweisen gibt. Außerdem sind Antiterrorismusverordnungen komplex und die Ergebnisse der Überprüfung können falsch interpretiert werden. Einfacher und zuverlässiger ist es deshalb, die Arbeit von Profis wie Company.info machen zu lassen. Das gilt vor allem für den Fall einer Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen, das entweder direkt sanktioniert ist oder eine sanktionierte Person zu mehr als 50 Prozent an diesem Unternehmen beteiligt ist. Bei solchen Unternehmen besteht die Herausforderung darin, unter den Gesellschaftern die wirtschaftlich Berechtigten zu finden, um diese mit der Sanktionsliste abzugleichen.

 

Mit dem Compliance Check von Company.info lassen sich ganz einfach alle verfügbaren Sanktionslisten überprüfen, politische Auffälligkeiten erkennen und der Kontakt mit Personen vermeiden, die mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung stehen. Darüber hinaus bieten wir  mit Daten aus dem Handels-, Unternehmens-, und aus dem Transparenzregister umfassende Unternehmensdaten um rechtlich vorgeschriebene Verpflichtungen in Bezug auf Kundenprüfung erfüllen zu können und wirtschaftlich Berechtigte (UBO) herauszufinden.

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Die beantworten wir Ihnen gerne auch in einem konkreten Fall und zeigen Ihnen wie Sie zeitnah, effizient und konkret einen wirtschaftlich Berechtigten mit unserem Tool abgleichen können.

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